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Die Finanzverwaltung hat sich in einem umfassenden, neuen Schreiben zu den Grundsätzen der privaten Nutzung betrieblicher Kfz geäußert. Teilweise ergeben sich ab 2010 Änderungen. Das Führen eines Fahrtenbuchs rückt immer mehr in den Blickpunkt und kann Vorteile bringen. Bei Fragen zum möglichen Betriebsausgabenabzug und zur Begrenzung der steuerlich relevanten Privatnutzung rund um das Kfz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

(03.03.2010)

Hier können Sie unsere Mandantenrundschreiben (Blitzlicht) laden:

Sonderausgabe Blitzlicht

Jahressteuergesetz 2009
Erbschaftssteuerreform
BilMoG

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